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Print in Online - Die Lizenzfalle bei Bildrechten für's Tablet Publishing

 

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Ein wesentlicher Bestandteil der Kommunikation+ ist der gezielte Einsatz von Kommunnikationsinnovationen für die zusätzliche Wertschöpfung von Unternehmen. Im Corporate Publishing steht dabei das Online- und Tablet Publishing als Mittel der Kunden und Mitarbeiteraktivierung im Zentrum der Aufmerksamkeit. Inzwischen gibt es zahlreiche professionelle Software-Lösungen für die Realisierung von crossmedialen Projekten. Aber wie sieht es mit den Bildrechten aus, wenn man zum Beispiel ein Magazin, das bereits als Printausgabe erschienen ist, online oder als app veröffentlichen möchte? Wir haben diesen Fall einmal durchgespielt und dazu bei einigen Bildagenturen recherchiert… it's complicated!

Vorab eine kurze Prozessbeschreibung: In den meisten Fällen verwenden wir für ein Magazin oder einen Bericht eine Mischung aus eigens für das Projekt fotografierten Bildstrecken, bei denen die Nutzungsrechte mit den Fotografen verhandelt werden, und zugekauften Motiven von unterschiedlichen Bildagenturen. Je nach Gestaltung, Auflage und Laufzeit des Magazins entstehen so unterschiedliche Kosten. Soll nun dieses Magazin nachträglich auch im Internet präsentiert und/oder als app oder pdf zur Verfügung gestellt werden, gelten für die Nutzung der Agenturbilder andere Regeln, die für jedes Motiv einzeln recherchiert werden müssen.

Lizenzfreie Bilder

Diese können in der Regel – sofern die Nutzungslizenz einmal erworben wurde – zeitlich unbegrenzt auch in anderen Medien verwendet werden. Allerdings gibt es hier bei einigen Anbietern Einschränkungen im Hinblick auf die Verwendung des Bildes oder z.B. die Auflage der app. Die Rolle des Bildes – steht es im Mittelpunkt oder ist es nur schmückendes Beiwerk – ist hier ein wichtiger Aspekt, der im Einzelfall geprüft werden muss.

Lizenzpflichtige Bilder

Hier ist der Preis abhängig von zahlreichen Faktoren und muss häufig für jedes Bild individuell ermittelt werden. Auch für unterschiedliche Verwendungszwecke gibt es unterschiedliche Lizenzen. Oft ist es gar nicht möglich, bei der online-Buchung mehrere Nutzungsmöglichkeiten gleichzeitig auszuwählen. Für diesen Fall wird man aufgefordert, sich mit dem Kundenberater in Verbindung zu setzen. Teilweise bieten die Agenturen dann Pakete an, die verschiedenene Nutzungsbereiche kombinieren – oder ein erweitertes Nutzungsrecht kann durch einen prozentualen Aufschlag auf den bereits gezahlten Preis erworben werden. Hier muss geprüft werden, ob bei dem ursprünglich erworbenen Nutzungsrecht eventuell bereits die Verwendung in unterschiedlichen Medien enthalten ist.

Für ältere Ausgaben, die zum Beispiel im Archivbereich einer Website zu finden sind, gelten widerum eigene Regeln. Einige Anbieter erlauben diese Nutzung kostenlos unter der Voraussetzung, dass das Archiv deutlich als solches erkennbar ist. Bei anderen ist die Archivierung im Anschluss an die vereinbarte Nutzungsdauer für einen begrenzten Zeitraum im Preis enthalten, allerdings muss nach Ablauf dieser Zeit das Magazin entweder aus dem Archiv entfernt werden oder erneut eine Nutzungslizenz erworben werden.

Fazit: Viele Bildagenturen sind bisher nur unzureichend auf die crossmediale Welt eingerichtet. Für ihre Kunden gilt daher: Unverzichtbar bei jeglicher Nutzung fremden Bildmaterials ist die gründliche Dokumentation der Bildlizenzen und der darin geregelten Nutzungsbedingungen. Hat man diese nicht „auf dem Schirm“, ist nicht nur die Gefahr einer Abmahnung groß, sondern auch der Aufwand, der betrieben werden muss, um – wie in unserem Beispiel – ein ursprünglich nur für Print angelegtes Projekt auch auf andere Medien zu übertragen.

 

Bildagenturen, bei denen wir für diesen Artikel recherchiert haben:

http://www.gettyimages.de/
http://www.corbisimages.de
http://www.fotolia.com
http://www.istockphoto.de
http://www.laif.de/