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Die Bahn, erpresst?

Nun, der von der taz mittlerweile schon als "Blogwart" bezeichnete Hartmut Mehdorn hat in der Bloggeschichte nachgegeben. Schön! 

Oder auch nicht. Denn man könnte versuchsweise durchaus eine andere Perspektive einnehmen: man könnte den Vorgang auch als eine Form der "öffentlichen" Erpressung behandeln.

Das StGB sagt zum Thema Erpressung in §253:

"(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Wenn das Posting des Betriebsgeheimnisses der Bahn mit der impliziten aber bewussten Drohung vorgenommen wurde, dass die Reputation der Bahn durch die mit Hilfe der Solidarisierung der Blogger hergestellte Öffentlichkeit massiv geschädigt werden könnte, wenn sie gegen eben diesen "Verrat" (im Mehdornschen Sinne) vorgeht, ist das dann eine Art "Nötigung zur Unterlassung"? Oder Pressefreiheit im Sinne positiver gesellschaftlicher Transparenzerzwingung? Oder etwas noch nicht definiertes?

Ich kann's nicht beantworten und mir geht es auch keinesfalls um irgendeine Klärung im rechtlichen Sinne. Meine kritische Haltung zur intransparenten Kommunikationspolitik der Bahn habe ich mehrfach klargestellt. Klar ist aber auch, dass die durch das Web 2.0 forcierte Verbindung von öffentlicher und veröffentlichter Meinung einige interessante neue Herausforderungen an die Regeln im Umgang mit Informationen und mit einander stellt. Nicht jede Form der Veröffentlichung wird durch öffentliches Interesse oder eine große Zahl von "Followern" zu rechtfertigen sein.